return to home page show site map structure contact information and feedback form
Visit MAXXdefense security information portal Mitglieder

nicht registriert

Registrierung
oder einloggen
hier

Security Nachrichten

Information

Firma & AGB
Referenzen & Presse
Produkte
PHP Programmierung
Downloadbereich
Dienstleistungen
Weiterbildung
Veranstaltungen
Informationen
Security-Portal
Security Nachrichten
Security Links
IT-Versicherung
Finanzierung
Gratis & Service
IT-Glossar
Login & Registrierung
Partnerprogramm
Kontakt & Anfragen


 19/03/2004 13:06 GroupsSearch NewsNews vorschlagen  
Kündigiung per Email: Grundsätzlich unwirksam
Grundsätzlich unwirksam
Widerspruch per E-Mail

Kündigungen per E-Mail sind grundsätzlich unwirksam. Das gilt auch für Widersprüche und Zustimmungen des Betriebsrats, Aufhebungsverträge und andere der Schriftform unterworfene Erklärungen, wie aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor geht.

Die Richter gaben damit dem Eilantrag eines Technologieunternehmens statt und erklärten den per E-Mail ausgesprochenen Widerspruch des Betriebsrates gegen die Kündigung einer Arbeitnehmerin für unwirksam (Az.: 4 Ga 43/04).

Die Arbeitnehmervertretung hatte sich in der elektronischen Mitteilung an die Geschäftsleitung nicht mit der geplanten Entlassung der Mitarbeiterin einverstanden erklärt. Der Widerspruch wurde jedoch nur elektronisch über Computer mitgeteilt, ohne dass ein vom Vorsitzenden eigenhändig unterzeichnetes Schreiben zusätzlich überreicht worden wäre.

Laut Urteil ist die Kommunikationsform der E-Mail für alle Handlungen ungeeignet, für die das Gesetz Schriftform vorschreibt. Widersprüche und Zustimmungen des Betriebsrats, Kündigungen und Aufhebungsverträge müssten die eigenhändige Originalunterschrift des jeweiligen Unterzeichners tragen, sagte der Vorsitzende Richter.
Source: http://www.n-tv.de/5226391.html
Category: Recht
Raiting:
Assessment:
» Next: Erster internationaler Vertrag zu Internet-Verbrechen tritt bald in Kraft