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| Datenschützer strikt gegen Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten |
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Bonn (AP) Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben sich strikt gegen Pläne der EU gewandt, sämtliche Daten über die Nutzung von Telefon und Internet für mindestens ein Jahr speichern zu lassen. Eine solche Vorratsdatenspeicherung, die nach Angaben der Befürworter der Strafverfolgung und Terrorismusbekämpfung dienen soll, wäre weit überzogen und würde gegen mehrere Grundrechte verstoßen, erklärten die Datenschutzer am Freitag in Bonn.
Die Datenschutzbeauftragten forderten die Bundesregierung auf, den Entwurf eines entsprechenden EU-Rahmenbeschlusses abzulehnen. Schon das grundgesetzlich garantierte Fernmeldegeheimnis lasse eine Speicherung von Daten über die Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze (insbesondere auch des Internets) außer für betriebliche Zwecke nur zu, wenn ein konkreter Verdacht für eine Straftat von erheblicher Bedeutung bestehe. Die EU-Pläne würden aber auch die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen verletzen, da jede Auswertung von Internetadressen etwas über die Interessen, Vorlieben und politischen Präferenzen der Nutzenden verraten könne.
Darüber hinaus bestünden erhebliche Zweifel, ob der von einer EU-Arbeitsgruppe vorgeschlagene Rahmenbeschluss mit dem Recht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz nach Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar wäre, erklärten die Datenschutzbeauftragten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe betont, dass die Vertragsstaaten auch zur Bekämpfung des Terrorismus nicht jede Maßnahme beschließen dürften, die sie für angemessen hielten. Eine flächendeckende, Anlass-unabhängige Speicherung aller Daten über die Nutzung öffentlicher Kommunikationsnetze würde weit über das für die Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten erforderliche Maß hinaus schießen, betonten die Datenschutzbeauftragten.
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