return to home page show site map structure contact information and feedback form
Visit MAXXdefense security information portal Mitglieder

nicht registriert

Registrierung
oder einloggen
hier

Security Nachrichten

Information

Firma & AGB
Referenzen & Presse
Produkte
PHP Programmierung
Downloadbereich
Dienstleistungen
Weiterbildung
Veranstaltungen
Informationen
Security-Portal
Security Nachrichten
Security Links
IT-Versicherung
Finanzierung
Gratis & Service
IT-Glossar
Login & Registrierung
Partnerprogramm
Kontakt & Anfragen


 05/03/2004 04:39 GroupsSearch NewsNews vorschlagen  
Neues BGH-Urteil zu Dialern schützt Surfer
Wer überhöhte Rechnungen wegen versteckter Dialer-Programme bekommt, muss diese nicht mehr pauschal bezahlen.

Einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge (Az.: III ZR 96/03) sind Online-User nicht pauschal verpflichtet, die entstandenen Kosten zu bezahlen. Kunden müssen für die Gebühren von Einwahl-Software nur dann aufkommen, wenn sie gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen haben. Ein Schutzprogramm zu haben, zählt jedoch nicht zu dieser Sorgfaltspflicht.

Ein Unternehmen hatte eine Kundin wegen offener Rechnungen im Wert von 9.000 Euro verklagt. Über Monate hatte diese sich über eine teure 0190er-Nummer eingewählt. Ein versteckter Dialer, den der Sohn de Angeklagten aus Versehen heruntergeladen hatte, installierte sich selbst als Standard-Verbindung für den Internet-Zugang.

Das Urteil der Karlsruher Richter wies die Klage des Providers ab. Der Anbieter habe eigenes wirtschaftliches Interesse an der Nutzung der Dialer-Verbindung habe, weil er einen Teil der Gebühren kassierte. Dadurch trüge er auch das Risiko eines Missbrauchs von 0190er-Nummern mit.
Source: http://www.testticker.de
Category: Dialer
Raiting:
Assessment:
« Previous: Telekom sperrt Auslands-Dialer