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| Neues BGH-Urteil zu Dialern schützt Surfer |
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Wer überhöhte Rechnungen wegen versteckter Dialer-Programme bekommt, muss diese nicht mehr pauschal bezahlen.
Einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge (Az.: III ZR 96/03) sind Online-User nicht pauschal verpflichtet, die entstandenen Kosten zu bezahlen. Kunden müssen für die Gebühren von Einwahl-Software nur dann aufkommen, wenn sie gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen haben. Ein Schutzprogramm zu haben, zählt jedoch nicht zu dieser Sorgfaltspflicht.
Ein Unternehmen hatte eine Kundin wegen offener Rechnungen im Wert von 9.000 Euro verklagt. Über Monate hatte diese sich über eine teure 0190er-Nummer eingewählt. Ein versteckter Dialer, den der Sohn de Angeklagten aus Versehen heruntergeladen hatte, installierte sich selbst als Standard-Verbindung für den Internet-Zugang.
Das Urteil der Karlsruher Richter wies die Klage des Providers ab. Der Anbieter habe eigenes wirtschaftliches Interesse an der Nutzung der Dialer-Verbindung habe, weil er einen Teil der Gebühren kassierte. Dadurch trüge er auch das Risiko eines Missbrauchs von 0190er-Nummern mit.
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